Barrierefreiheit im Web - Pflicht ab 2025

Stichtag für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein. Websites oder Onlineshop müssen den Anforderungen der EN 301 459 entsprechen.

Sprechen Sie uns dazu gerne an - wir prüfen Ihre Website hinsichtlich der Notwendigkeit der Umsetzung und führen auf Wunsch diese Umstellung für Sie durch.

Sprechen Sie uns einfach an!

Fon: 0 43 51 - 8998 869
E-Mail: info (at) juergensenkles.de


Checklisten, wer ist betroffen und weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich u.a. auf folgenden Sites:

https://voll.digital/wissen/barrierefreie-website-checkliste
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html




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